Abgeltungssteuer:
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die sog. Abgeltungssteuer. Dies bedeutet, der Steuerabzug hat bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Für den Anleger wichtig ist, dass die Steuer nun direkt an der Quelle – also durch den Schuldner der Erträge oder die depotverwaltende Stelle (z. B. die Hausbank) einbehalten und anonym abgeführt wird. In Deutschland beträgt die Abgeltungssteuer 25%. Hinzuzurechnen ist noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die 25% (also insgesamt 26,38%) und evtl. anfallende Kirchensteuer.

In Deutschland gilt das Abgeltungsteuersystem für Kapitalerträge nicht nur für Zinsen und Dividenden, sondern es werden auch Wertsteigerungen des Kapitalvermögens besteuert. Sollten also bspw. Kursgewinne aufgrund eines Aktienkaufs anfallen, wird dieser Wertzuwachs mit der Abgeltungssteuer erfasst.

Anleihen:
Anleihen werden auch als Rentenpapiere bezeichnet. Bei einer Anleihe handelt es sich um einen Schuldschein. Der Schuldner kann ein Unternehmen, ein öffentliches Institut oder auch ein Staat sein. Der Schuldner verpflichtet sich, die Anleihe zum Laufzeitende zum Nennwert, z. B. 100 Euro, zurückzubezahlen. Der Kupon ist der Zinssatz mit dem die Anleihe während der Laufzeit verzinst wird. Die Zinszahlung erfolgt i. d. R. einmal jährlich, manchmal auch zweimal im Jahr. Anleihen werden i. d. R. an Börsen gehandelt. Es wird laufend ein Kurs festgestellt, zu dem der Besitzer die Anleihe verkaufen kann. Aus dem Verhältnis des aktuellen Kurses, des Zinskupon und der Restlaufzeit ergibt sich die Rendite einer Anleihe. Bei der Auswahl von Anleihen muss der Investor die Bonität des Schuldners beachten. Hierbei hilft die Einstufung von Ratingagenturen anhand des sog. Ratings.

Aktionär:
Wer Anteile an einer börsennotierten Gesellschaft kauft, wird auch Aktionär genannt und ist somit Miteigentümer an der Aktiengesellschaft. Sein Anteil bemisst sich am Verhältnis seiner Aktienanzahl zum Grundkapital der Gesellschaft. Als Aktionär ist der Inhaber an der Vermögenswerten und damit auch am Gewinn der Aktiengesellschaft beteiligt (Dividende). Es wird unterschieden zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien. Der Aktionär verfügt i. d. R. über ein Stimmrecht an der Hauptversammlung. Eine Aktie ist oft an der Börse notiert und unterliegt damit den börsentäglichen Kursschwankungen. Die Rechten und Pflichten eines Aktionärs sind im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Ausschüttungsquote:
Die Ausschüttungsquote ist ein wichtiger Indikator in der Beurteilung von Dividendenwerten. Insofern findet dieser Wert in der Fundamentalanalyse eine hohe Beachtung. Die Quote gibt an, wie viel Prozent des Jahresüberschusses Aktiengesellschaften in Form der Dividendenzahlung an die Aktionäre ausbezahlen. So lässt sich feststellen, ob die ausbezahlte Dividende in einem gesunden Verhältnis zum erwirtschafteten Gewinn steht. Die Ausschüttungsquote liegt im Durchschnitt zwischen 40 und 60 Prozent. Eine Gesellschaft, die mehr als 100 Prozent ausschüttet, zahlt die Dividende aus der Substanz. Unternehmen aus einer Branche lassen sich mit dieser Kennziffer ebenfalls gut vergleichen.

Dividende:
Dividenden werden i.d.R. von Aktiengesellschaften und Genossenschaften ausbezahlt. Eine Dividende orientiert sich am Gewinn eines Unternehmens. Der Gewinn kann vor Auszahlung um Rücklagen z. B. für kommende Investitionen reduziert sein. Unter Umständen kann die Ausschüttung auch höher als der Gewinn ausfallen, z. B. bei Gewährung einer Sonderdividende. Über die Höhe der Dividende entscheiden die Aktionäre auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung. Die Auszahlung erfolgt bei deutschen Unternehmen normalerweise am dritten Geschäftstag nach der Hauptversammlung. Am ersten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung wird die Aktie „Ex Dividende“ – d. h. mit Dividendenabzug gehandelt. In einigen Ländern, wie den USA wird die Dividende auch quartalsweise ausgeschüttet. Am Ex Dividenden-Tag erfolgt der Abschlag der Dividende vom Börsenkurs, d. h. die Aktie notiert abzgl. der Bruttodividende (Ex-Dividende). Der Record-Tag (Record day) bezieht sich auf das Recht, Stimmrechte auf einer Hauptversammlung auszuüben. Bei vielen ausländischen Aktien ist der Record day auch wichtig in Bezug zum Ex-Dividenden Tag (Ex-dividend date). Die Dividende erhält nur, wer mindestens 1 Werktag vor dem Ex-Dividenden Tag die Aktie im Depot hält. Wird die Aktie erst am oder nach dem Ex-Dividenden Tag erworben (die Aktie notiert in diesem Fall bereits ex-Dividende), erhält der Käufer die Dividende nicht. Normalerweise ist der Ex-Dividenden Tag zwei Werktage vor dem Record day. Viele Firmen aus den USA veröffentlichen zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Dividende nur den Record day.

Dividendenrendite:
Die Dividendenrendite berechnet sich aus dem Verhältnis der ausbezahlten Dividende im Vergleich zum börsentäglichen Kurs. Schüttet das Unternehmen eine Dividende von 1,00 Euro aus und der Börsenkurs liegt bei 20,00 Euro dann beträgt die Dividendenrendite = 5,00 Prozent (1,00 *100/20,00=5,00%). Durch die tägliche Veränderung des Börsenkurses ändert sich entsprechend auch die Dividendenrendite. Fällt der Börsenkurs und die Dividende bleibt gleich erhöht sich entsprechend die Rendite und umgekehrt. In Deutschland beträgt die Dividendenrendite der Aktien im Schnitt 2-3 Prozent. In England schütten die Unternehmen traditionell bedingt i. d. R. höhere Dividenden aus.

Dividendenkontinuität:
Die Dividendenkontinuität gilt in der Fundamentalanalyse als wichtiger Faktor zur Beurteilung einer Aktie. Viele Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Jahre eine konstante Dividende ausbezahlen bzw. diese sogar laufend erhöhen. Dies wird auch als Dividendenkontinuität bezeichnet. Auf unserer Seite MyDividends.de finden Sie zahlreiche Tabellen über Unternehmen mit einer langen Historie an Dividendenanhebungen.

Ex-Dividende und Record day
Der Record-Tag (Record day) bezieht sich auf das Recht, Stimmrechte auf einer Hauptversammlung auszuüben. Bei vielen ausländischen Aktien ist der Record day auch wichtig in Bezug zum Ex-Dividenden Tag (Ex-dividend date). Die Dividende erhält nur, wer mindestens 1 Werktag vor dem Ex-Dividenden Tag die Aktie im Depot hält. Wird die Aktie erst am oder nach dem Ex-Dividenden Tag erworben (die Aktie notiert in diesem Fall bereits ex-Dividende), erhält der Käufer die Dividende nicht. Normalerweise ist der Ex-Dividenden Tag zwei Werktage vor dem Record day. Viele Firmen aus den USA veröffentlichen zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Dividende nur den Record day.

Rendite:
Mit der Rendite wird der Gesamterfolg einer Kapitalanlage ausgedrückt. Es handelt sich um die letztendlich realisierte Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Die Rendite enthält somit Ertragseinnahmen wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne. Die Rendite wird oft als jährlicher Gesamtertrag eines angelegten Kapitals, meist in Prozenten des angelegten Kapitals, ausgedrückt. In einer Firma oder einem Konzern kann die Rendite u. a. aus dem Verhältnis von Reingewinn zu eingesetztem Eigenkapital (Eigenkapitalrendite) oder Reingewinn zu realisiertem Umsatz (Umsatzrendite) ausgedrückt werden.

Zinskupon:
Der Zinskupon verbrieft bei einem festverzinslichen Wertpapier wie z. B. bei einer Anleihe, den Zinsanteil, also den Anspruch des Inhabers des festverzinslichen Papiers auf eine Zinszahlung. Befindet sich das Wertpapier in einem Depot bei einer Bank, erfolgt automatisch eine Gutschrift durch die depotführende Bank auf das Konto des Wertpapier- Inhabers.